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600 Euro Gesundheitsförderung: Was Arbeitgeber wissen sollten

Steuerbefreiung, Kurszuschuss und Eigenanteil richtig unterscheiden – mit einem Beispiel und einer Checkliste für HR und Lohnabrechnung.

Herausgeber: FIT-UP · · 4 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Die 600-Euro-Regel ist eine Steuerbefreiung für geeignete Arbeitgeberleistungen zusätzlich zum Arbeitslohn. Sie ist kein pauschaler Krankenkassenzuschuss und macht ein Fitness- oder App-Abo nicht automatisch steuerfrei.

Auswertung von BGM-Kennzahlen und Wirtschaftlichkeitsberechnung auf einem Schreibtisch

Was die 600-Euro-Regel tatsächlich bedeutet

Nach §3 Nr. 34 EStG können bestimmte Leistungen zur Gesundheitsförderung bis zu 600 Euro je Beschäftigtem und Kalenderjahr steuerfrei bleiben. Sie müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden und die gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllen. Das Unternehmen finanziert dabei eine geeignete Leistung; die Krankenkasse zahlt nicht automatisch 600 Euro aus.

Gesetzliche Grundlage: §3 Nr. 34 EStG

Welche Leistungen kommen infrage?

Entscheidend ist die konkrete Maßnahme. Eine allgemeine Gesundheitsausrichtung reicht nicht aus. Die BMF-Umsetzungshilfe beschreibt die Anforderungen und Nachweise für Präventionskurse und betriebliche Gesundheitsförderung. Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind beispielsweise nicht allein über diese Regel begünstigt. Bei einem Gesamtpaket sollten Kurs, Plattform und Betreuung getrennt beurteilt werden.

BMF-Umsetzungshilfe zu Leistungen und Nachweisen

Beispiel: nur die verbleibenden Kosten übernehmen

Rechenbeispiel, keine Förderzusage: Eine beschäftigte Person bezahlt 150 Euro für einen geeigneten Kurs. Ihre Krankenkasse erstattet nach Teilnahme 100 Euro. Übernimmt der Arbeitgeber anschließend die verbleibenden 50 Euro, sind diese Restkosten die Grundlage seiner Leistung. Die tatsächliche Kassenregel und steuerliche Einordnung müssen im Einzelfall passen.

PositionBeispielbetrag
Tatsächlich bezahlter Kurs150 Euro
Angenommene Kassenerstattung100 Euro
Verbleibende Kurskosten50 Euro

Bezahlt der Arbeitgeber den Kurs vollständig, dürfen Beschäftigte nicht dieselben Kosten nochmals als selbst getragen einreichen. Der Zuschuss und der verbleibende Aufwand müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.

Checkliste vor der Buchung

  • Eignung der konkreten Leistung mit der Lohnabrechnung klären.
  • Zusätzlichkeit zum Arbeitslohn sicherstellen.
  • Zertifizierung und Teilnahmevoraussetzungen prüfen, soweit für die Maßnahme erforderlich.
  • Rechnung, Zahlung und Teilnahme dokumentieren.
  • Bereits beantragte oder erhaltene Kassenzuschüsse berücksichtigen.
  • Weitere begünstigte Leistungen im selben Kalenderjahr erfassen.

Ein Gesundheitsbudget mit passendem Programm verbinden

Ein Budget allein sorgt noch nicht für Teilnahme. Lege deshalb auch fest, wie Beschäftigte von dem Angebot erfahren, wie sie starten und an wen sie sich wenden können. Plane den verbleibenden Arbeitgeberaufwand einschließlich Plattform, Kommunikation und Betreuung. So lässt sich ein konkretes Angebot fair vergleichen.

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Quellen & Einordnung

Redaktioneller Quellenabgleich: 22. September 2026. Die verlinkten Quellen erläutern die fachlichen Grundlagen und ihre Grenzen.

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