Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der Fit-Up GmbH und ihren Firmenkundinnen und Firmenkunden.

Stand: 26.07.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der Fit-Up GmbH, Harrachstraße 12, 4020 Linz (nachfolgend „FIT-UP“) gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (nachfolgend „Kunde“).

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn FIT-UP ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Leistungen von FIT-UP richten sich ausschließlich an Unternehmen; ein Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG liegt nicht vor.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

FIT-UP erbringt Leistungen im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung.

  • Bereitstellung der digitalen BGM-Plattform inklusive FIT-UP App, Challenges und Reporting (Software as a Service)
  • Gesundheitstage und Vor-Ort-Angebote mit Screenings, Messungen und Workshops
  • Führungskräfteprogramme, Coachings und Begleitmaßnahmen
  • Ergänzende Beratungs-, Konzeptions- und Schulungsleistungen

3. Anfragen, Angebote und Vertragsabschluss

Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website sowie das Absenden eines Formulars (z. B. Demo-Anfrage, Anfrage zum Gesundheitstag oder Führungskräfteprogramm) stellen kein verbindliches Angebot dar. Mit dem Absenden eines Formulars fordert der Kunde ein unverbindliches Angebot bzw. eine Kontaktaufnahme an.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Vertragsunterzeichnung oder Leistungsbeginn durch FIT-UP zustande. Angebote von FIT-UP sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

4. Nutzung der Plattform und Nutzungsrechte

FIT-UP räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die Plattform und die App im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht.

  • Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung durch Mitarbeitende freiwillig erfolgt und arbeitsrechtliche sowie mitbestimmungsrechtliche Vorgaben eingehalten werden.
  • Eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe der Inhalte, Auswertungen und Software an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
  • FIT-UP ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, sofern der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Rechtzeitige Bereitstellung aller für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Ansprechpersonen
  • Bei Vor-Ort-Terminen: geeignete Räumlichkeiten, Stromversorgung, Zugang und interne Kommunikation an die Teilnehmenden
  • Bereitstellung der technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform (Internetzugang, aktuelle Endgeräte)
  • Einhaltung der eigenen datenschutz- und arbeitsrechtlichen Pflichten gegenüber den Mitarbeitenden

Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung zurückgehen, gehen nicht zulasten von FIT-UP und können gesondert verrechnet werden.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und allfälliger Reise- und Nebenkosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Wiederkehrende Plattformentgelte werden im Voraus für die vereinbarte Abrechnungsperiode verrechnet.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB; darüber hinaus sind angemessene Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.

7. Laufzeit, Termine und Stornierung

Plattformverträge werden für die im Angebot genannte Laufzeit abgeschlossen und verlängern sich mangels Kündigung um jeweils die gleiche Periode. Die Kündigungsfrist beträgt, sofern nicht anders vereinbart, drei Monate zum Laufzeitende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Für terminlich fixierte Leistungen (Gesundheitstage, Workshops, Coachings) gilt bei Absage durch den Kunden: bis 28 Tage vor dem Termin kostenfrei, danach bis 14 Tage vor dem Termin 50 % des vereinbarten Honorars, ab 14 Tagen vor dem Termin 100 %. Ersatztermine können einvernehmlich vereinbart werden.

8. Gesundheitsbezogene Leistungen

Screenings, Messungen und Analysen (z. B. Haltungsanalyse, HRV-Messung, BIA-Körperanalyse) sowie sämtliche Inhalte der Plattform dienen der Orientierung, Prävention und Gesundheitsförderung. Sie stellen keine medizinische Diagnose, Therapie oder Heilbehandlung dar und ersetzen nicht die Konsultation von Ärztinnen und Ärzten.

Die Teilnahme an Messungen und Bewegungsangeboten erfolgt freiwillig und in eigener gesundheitlicher Verantwortung der Teilnehmenden. Teilnehmende mit bestehenden Erkrankungen oder Beschwerden werden ausdrücklich auf ärztliche Abklärung verwiesen.

9. Verfügbarkeit, Gewährleistung und Haftung

FIT-UP erbringt die Leistungen fachgerecht und nach dem Stand der Technik. Für die Plattform wird eine Verfügbarkeit im Jahresmittel von 98 % angestrebt; ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von FIT-UP liegen.

FIT-UP haftet unbeschränkt für Personenschäden sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Datenverlust und mittelbaren Schäden ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem im betroffenen Vertragsjahr geleisteten Nettoentgelt begrenzt.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO. Details sind in der Datenschutzerklärung beschrieben. Soweit FIT-UP personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ergänzend ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

Beide Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Auswertungen für den Kunden erfolgen ausschließlich anonymisiert bzw. aggregiert.

11. Referenznennung

FIT-UP darf den Kunden nur nach dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenz mit Namen und Logo nennen. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

12. Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  • Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR und des UN-Kaufrechts.
  • Als Gerichtsstand wird das für Linz sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Fragen zu diesen Bedingungen richten Sie bitte an hello@fit-up.com.