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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) für Unternehmen

Stand: Juni 2023

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR UNTERNEHMEN

Stand: Juni 2023

Präambel

Das Angebot zur Nutzung der digitalen Fitness- und Gesundheitsplattform richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden, also Unternehmer im Sinne der §§ 1 bis 3 UGB. Der Vertrag wird mit der Fit-Up GmbH (FN 518159 z), Langgasse 10, 4020 Linz (Österreich), geschlossen („Fit-Up“). Weitere Kontaktdaten sowie der Name der vertretungsberechtigten Person der Fit-Up GmbH befinden sich im Impressum unter https://www.fit-up.com.

 
Geltung dieser AGB
  1. Für die Vertragsbeziehung mit Fit-Up gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Der aufgrund des Vertrages mit Fit-Up Zugang zur Fitness- und Gesundheitsplattform erhaltende Vertragspartner wird „Unternehmenspartner“ genannt. Diese AGB sind verbindlich für die gesamte gegenwärtige und künftige Vertragsbeziehung mit Fit-Up, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

  2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmenspartners, gelten nicht. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Fit-Up dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

  3. Änderungen dieser AGB bleiben vorbehalten, beispielsweise um rechtliche Anforderungen umzusetzen oder Funktionsänderungen der Fitness- und Gesundheitsplattform zu berücksichtigen. Die jeweils aktuellen AGB sind unter https://www.fit-up.com/agb abrufbar. Fit-Up wird den Unternehmenspartner über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Der Unternehmenspartner erteilt Fit-Up seine Zustimmung zur Übermittlung der geänderten AGB per E-Mail. Widerspricht der Unternehmenspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Unternehmenspartner angenommen.

 
Gegenstand
  1. Fit-Up betreibt und verwaltet eine Online-Plattform, inkl. mobile App für die Betriebssysteme iOS und Android, auf der Mitarbeiter:innen des Unternehmenspartners, je nach Vertragsumfang und Verfügbarkeit, Kurse und sonstige Dienstleistungen im Bereich Fitness und Gesundheit beziehen können.

  2. Fit-Up gewährt dem Unternehmenspartner nach Maßgabe des Vertrages Zugang zur Plattform, die seinen Mitarbeiter:innen Angebote betreffend Fitness-, Gesundheits- und Ernährungsberatung bzw. -begleitung zur Verfügung stellt. Mitarbeiter:innen des Unternehmenspartners der Online-Plattform können Leistungen von Fit-Up unter bestimmten technischen Voraussetzungen in Anspruch nehmen.

  3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt Fit-Up dem Unternehmenspartner eine bestimmte Anzahl an Zugängen zur Online-Plattform für seine Mitarbeiter:innen zur Verfügung. Die Versendung von Einladungen für den Zugang auf die Online-Plattform von Fit-Up an die Mitarbeiter:innen obliegt dem jeweiligen Unternehmenspartner.

 
Leistungsumfang
  1. Fit-Up bietet verschiedene Leistungspakete für die Online-Plattform an, die sich nach Leistungsumfang, den Nutzungsmöglichkeiten für den Unternehmenspartner und seine Mitarbeiter:innen sowie den Entgelten unterscheiden. Der Unternehmenspartner entscheidet sich bei Vertragsabschluss für ein bestimmtes Leistungspaket.

  2. Fit-Up ist bemüht, die Anzahl der verfügbaren Kurse zu vergrößern und verpflichtet sich, für ein abwechslungsreiches Angebot zu sorgen.

  3. Fit-Up ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung von Kursen und Programmen und sonstigen vereinbarten Dienstleistungen technisch reibungslos abläuft.

  4. Fit-Up ist für die technische Wartung und inhaltliche Gestaltung der Online-Plattform verantwortlich. Fit-Up steht dem Unternehmenspartner sowie dessen Mitarbeiter:innen für Rückfragen im Zusammenhang mit der Nutzung oder bei Auftreten technischer Probleme per E-Mail unter hello@fit-up.com werktags (Mo bis Fr von 8:00 bis 17:00 Uhr) zur Verfügung.

  5. Fit-Up behält sich vor, den Funktionsumfang der Online-Plattform sowie die dazugehörigen mobilen Apps und ihre allgemeine Gestaltung zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, sofern dies für den Unternehmenspartner im Einzelfall nicht unzumutbar ist.

 
Vertragslaufzeit und Kündigung
  1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, wird der Vertrag für eine Dauer von zwölf Monaten ab dem Tag seines rechtswirksamen Zustandekommens abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine aliquote Refundierung bereits bezahlter Entgelte ausgeschlossen.

  2. Nach Ablauf von zwölf Monaten verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate, sofern der Unternehmenspartner nicht bis spätestens 90 Kalendertage vor der automatischen Verlängerung nachweislich schriftlich gegenüber Fit-Up erklärt, den Vertrag nicht verlängern zu wollen.

  3. Die automatische Verlängerung nach Ablauf von zwölf Monaten erfolgt jeweils mit den im Zeitpunkt der automatischen Verlängerung gültigen Preisen für das zwischen Fit-Up und dem Unternehmenspartner vereinbarte Leistungspaket. Der Unternehmenspartner nimmt zur Kenntnis und bestätigt, den Vertrag zu den im Zeitpunkt der automatischen Verlängerung gültigen Preisen von Fit-Up für weitere zwölf Monate zu verlängern, sofern er der Vertragsverlängerung nicht gemäß Punkt 4.2 widerspricht.

  4. Sofern der Vertrag für eine andere Dauer als zwölf Monate abgeschlossen wird, verlängert er sich nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit automatisch jeweils um die Dauer der ursprünglichen Vertragslaufzeit und es gelten die Bestimmungen dieses Punktes sinngemäß, sofern nicht ausdrücklich schriftlich andere Modalitäten vereinbart worden sind. Ein auf sechs Monate abgeschlossener Vertrag verlängert sich daher beispielsweise nach Ablauf von sechs Monaten automatisch jeweils um weitere sechs Monate.

  5. Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, erlischt die daraus resultierende Leistungsverpflichtung von Fit-Up gegenüber dem Unternehmenspartner sowie dessen Mitarbeiter:innen.

  6. Sollte Fit-Up seiner Leistungsverpflichtung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht nachkommen können, wird Fit-Up den Unternehmenspartner binnen fünf Tagen davon in Kenntnis setzen. Der Unternehmenspartner hat diesfalls das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

  7. Sollte der Unternehmenspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, nachdem Fit-Up die Zahlung schriftlich unter Setzung einer vierzehntägigen Nachfrist eingemahnt hat, ist Fit-Up berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

 
Entgelte, Rechnungen und Preisanpassung
  1. Das Entgelt richtet sich nach dem gewählten Leistungspaket für die Nutzung der Online-Plattform. Entgelte sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Unternehmenspartner zu bezahlen.

  2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind sämtliche Entgelte binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung durch Fit-Up zur Gänze im Voraus zur Zahlung fällig.

  3. Die Rechnung ist mittels Banküberweisung ohne Abzüge zu bezahlen. Der Unternehmenspartner erklärt sein Einverständnis, sämtliche Rechnungen per E-Mail an die Fit-Up bekanntgegebene E-Mail-Adresse zu erhalten.

  4. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a. als vereinbart. Zahlungsverzug liegt vor, wenn die Zahlung nach Ablauf der Zahlungsfrist (Punkt 5.2.) und schriftlicher Mahnung nicht binnen drei Kalendertagen erfolgt ist.

  5. Das Entgelt ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Akzeptanz der Online-Plattform durch die Mitarbeiter:innen des Unternehmenspartners zu bezahlen.

  6. Für neu abgeschlossene Verträge gilt der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preis für Leistungen von Fit-Up. Im Fall der automatischen Verlängerung des Vertrags gilt der jeweils im Zeitpunkt der automatischen Verlängerung gültige Preis. Etwaige, beim Neuabschluss, dem Unternehmenspartner gewährte Rabatte für Leistungen von Fit-Up gelten nur für die ursprüngliche Vertragslaufzeit und nicht für die Laufzeit eines automatisch verlängerten Vertrages.

  7. Fit-Up ist berechtigt, das Entgelt mit Wirkung zum jeweils nächstfolgenden Verlängerungszeitraum zu ändern. Fit-Up wird den Unternehmenspartner über die Änderung des Entgelts in der hinsichtlich des Verlängerungszeitraums an den Unternehmenspartner versandten Rechnung benachrichtigen.

  8. Der Preis wird nach dem von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Index der Verbraucherpreise 2015 oder einem an seine Stelle tretenden Index wertgesichert. Ausgangsbasis ist der für den Monat des Vertragsabschlusses zuletzt festgesetzte Indexzahl. Schwankungen bis 3 % bleiben unberücksichtigt, jedoch wird bei Überschreitung die gesamte Veränderung voll berücksichtigt. Die neue Indexzahl ist jeweils die Ausgangsbasis für die Berechnung der weiteren Änderungen. 

 
Sonstige Pflichten des Unternehmenspartners
  1. Der Unternehmenspartner ist verpflichtet, Zugangsdaten für die Online-Plattform gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Der Unternehmenspartner wird Login-Daten, Passwörter und unternehmensweit definierte Zugriffscodes (=Promocodes) so aufbewahren, dass der Zugriff auf diese Daten und die Online-Plattform durch unbefugte Dritte unmöglich ist. Der Unternehmenspartner verpflichtet sich, Fit-Up unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten Zugangsdaten bekannt sind.

  2. Der Unternehmenspartner informiert Fit-Up unverzüglich über wichtige Veränderungen in der Sphäre des Unternehmenspartners, die für das Vertragsverhältnis relevant sein können.

  3. Der Unternehmenspartner darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Fit-Up übertragen.

 
Rückzahlung bereits im Voraus gezahlter Entgelte
  1. Ein Anspruch des Unternehmenspartners auf (aliquote) Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte besteht nur dann, wenn der Unternehmenspartner den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt, der aus dem Verantwortungsbereich von Fit-Up stammt.

  2. In allen anderen Fällen der Vertragsbeendigung ist eine (aliquote) Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ausgeschlossen.

 
Haftungsbestimmungen und Schadenersatz
  1. Die Haftung von Fit-Up für leicht und schlicht-grob fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist zudem für reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Schäden Dritter, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.

  2. Die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.

  3. Ansprüche aus Schadenersatz gegen Fit-Up oder Mitarbeiter:innen von Fit-Up erlöschen binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

  4. Die Bereitstellung der notwendigen technischen Voraussetzungen für den Zugang und die Abrufbarkeit der Online-Plattform obliegt dem Unternehmenspartner (bzw. seinen Mitarbeiter:innen), der auch sämtliche Zugangs- und Datenübertragungskosten trägt.

  5. Fit-Up stellt seine Dienste auf einer „wie sie sind“ und „sofern verfügbar“-Basis zur Verfügung, und weist darauf hin, dass sämtliche Gewährleistungen jedweder Art ausgeschlossen sind. Fit-Up gewährleistet nicht, dass die Online-Plattform den Bedürfnissen des Partnerunternehmens und seiner Mitarbeiter:innen entspricht oder ohne Unterbrechung, zeitnah, genau oder fehlerfrei zur Verfügung steht.

  6. Dem Unternehmenspartner ist bekannt, dass die über das Internet zugänglichen Dienstleistungen und Anwendungen typischen Ausfallrisiken unterliegen, die von Fit-Up nicht beherrschbar sind. Insoweit übernimmt Fit-Up keine Gewähr für die ununterbrochene Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit der Online-Plattform. Insbesondere notwendige Wartungsarbeiten, zwingende Sicherheitsgründe sowie Ereignisse, die außerhalb des Herrschaftsbereichs von Fit-Up stehen (z.B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen und des Internets, Stromausfälle oder ähnliche Ereignisse), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Erreichbarkeit der Online-Plattform führen. Fit-Up haftet nicht, wenn die Online-Plattform aufgrund technischer Umstände teilweise oder vollständig nicht verfügbar ist. Unter Umständen kann es zu Datenverlusten kommen. Fit-Up übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der Online-Plattform oder das Ausbleiben von technischen Störungen oder Datenverlusten.

  7. Der Erhalt von Inhalten im Wege der Benutzung der Online-Plattform (z.B. Streaming, Download, etc.) erfolgt auf eigenes Risiko des Unternehmenspartners und seiner Mitarbeiter:innen. Fit-Up übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Löschung oder das fehlerhafte Speichern oder Übermitteln jedweder Inhalte. Für den Verlust, den Missbrauch oder die unbefugte Verwendung von Login-Daten für die Online-Plattform haftet Fit-Up nicht.

  8. Fit-Up haftet dem Unternehmenspartner nicht für direkte oder indirekte steuerliche Verpflichtungen, die durch die Zurverfügungstellung der Online-Plattform an die Mitarbeiter:innen des Unternehmenspartners im In- oder Ausland allenfalls entstehen.

  9. Der Unternehmenspartner leistet Gewähr, dass er berechtigt ist, über seine allfälligen gewerblichen Schutzrechte frei verfügen zu können und dass keine Beschränkungen durch Rechte Dritter bestehen. Der Unternehmenspartner wird Fit-Up gänzlich schad- und klaglos halten, sollten Dritte eine Verletzung ihrer gewerblichen Schutzrechte durch Fit-Up behaupten oder Ansprüche daraus gegen Fit-Up geltend machen.

 
Immaterialgüterrechte
  1. Fit-Up und allfällige Dritte behalten sämtliche Urheber- und sonstige gewerbliche Schutzrechte an der Online-Plattform und den veröffentlichten Inhalten, Informationen, Bildern, Videos, Datenbanken, Codes und Daten. Eine Veränderung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte und/oder anderweitige Verwertung des geschützten Eigentums ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fit-Up oder dem jeweils betroffenen Dritten ist ausdrücklich untersagt. Im Falle des Verstoßes gegen diese Bestimmung behält sich der jeweilige Inhaber des geschützten Eigentums die Geltendmachung allfälliger Ansprüche vor. Durch die Nutzung der Online-Plattform erwirbt der Unternehmenspartner keinerlei gewerbliche Schutzrechte an den Inhalten der Online-Plattform.

  2. Der Unternehmenspartner erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufbare Recht, die Online-Plattform nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts seinen Mitarbeiter:innen zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmenspartner ist nicht berechtigt, Dritten (mit Ausnahme seiner Mitarbeiter:innen) Zugang zur Online-Plattform einzuräumen, Nutzungsrechte zu übertragen oder Unterlizenzen für die Nutzung der Online-Plattform einzuräumen. An Sourcecodes oder sonstigen Entwicklungsdokumentationen erhält der Unternehmenspartner keinerlei Nutzungsrechte.

  3. Der Unternehmenspartner ist berechtigt, das Fit-Up-Logo ausschließlich im Rahmen dieses Vertrages während der Vertragslaufzeit zu verwenden. Eine darüber hinausgehende Verwendung ist ausdrücklich untersagt.

  4. Fit-Up ist berechtigt, das Logo und allfällige sonstige übermittelte Inhalte des Unternehmenspartners im Rahmen dieses Vertrages in der Online-Plattform sowie für eigene Werbezwecke zu verwenden. Für allfällige gewerbliche Schutzrechte des Unternehmenspartners im Zusammenhang mit übermittelten Logos oder sonstigen Inhalten räumt der Unternehmenspartner Fit-Up das weltweite, nicht ausschließliche und kostenfreie Recht ein, diese gewerblichen Schutzrechte für die Vertragsdauer in der Online-Plattform sowie für eigene Werbezwecke von Fit-Up zu benutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten oder abzubilden. Weiters ist Fit-Up berechtigt, allfällige Marken sowie das Logo des Unternehmenspartners in der Online-Plattform, in Newslettern, auf der Website von Fit-Up sowie für eigene Werbezwecke von Fit-Up abzubilden oder zu verwenden.

  5. Fit-Up steht dafür ein, dass die Online-Plattform frei von Schutzrechten Dritter ist, die die vertragliche Nutzung der Online-Plattform ausschließen bzw. einschränken. Fit-Up hält den Unternehmenspartner für allfällige Verletzung von Schutzrechten Dritter schad- und klaglos.

  6. Wird die vertragsgemäße Nutzung durch geltend gemachte Schutzrechtsverletzungen beeinträchtigt, ist Fit-Up verpflichtet, so rasch wie möglich die Online-Plattform in der Weise zu ändern, dass diese Schutzrechte nicht mehr verletzt werden. Wenn dies wirtschaftlich unzumutbar ist, ist Fit-Up berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und dem Unternehmenspartner bereits getätigte Zahlungen zu erstatten. Weitere Ansprüche stehen dem Unternehmenspartner aus der Vertragsauflösung nicht zu.

 
Datenschutz und Geheimhaltung
  1. Fit-Up verpflichtet sich, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung zu beachten und ihren Mitarbeiter:innen die Einhaltung dieser Bestimmungen aufzuerlegen sowie die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes zu ergreifen und aufrechtzuerhalten. Der Unternehmenspartner gewährleistet die nach den einschlägigen Datenschutzbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.

  2. Fit-Up verarbeitet die Daten ihrer Unternehmenspartner (Ansprechpartner, Kontaktdaten, Unternehmen, Vertragsbedingungen) zur Erfüllung des jeweiligen Vertrags. Diese Daten werden für die Vertragslaufzeit und danach für die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist verarbeitet. In Bezug auf die Mitarbeiter:innen-Daten der Unternehmenspartner ist Fit-Up datenschutzrechtlich Auftragsverarbeiter und der Unternehmenspartner Verantwortlicher. Die diesen AGB beigefügte Auftragsverarbeitervereinbarung ist ein integraler Bestandteil dieser Vereinbarung. Details der Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung von Fit-Up in der jeweils geltenden Fassung, abrufbar unter https://www.fit-up.com/datenschutz, zu entnehmen.

 
Sonstiges
  1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Fit-Up und dem Unternehmenspartner gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Linz. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Linz.

  3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, genügt zur Erfüllung des Schriftformerfordernisses die Versendung einer E-Mail.

  4. Der Unternehmenspartner nimmt zur Kenntnis, dass Fit-Up auch vertragsrelevante Informationen dem Unternehmenspartner per E-Mail zukommen lässt. Der Unternehmenspartner ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktinformationen, insbesondere seiner E-Mail-Adresse oder Postadresse, Fit-Up unverzüglich mitzuteilen. Gibt der Unternehmenspartner eine Änderung der E-Mail-Adresse nicht bekannt, so gilt ihm eine an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse versendete Erklärung von Fit-Up dennoch als zugegangen. Für Schäden oder Nachteile, die aus der Verletzung dieser Informationspflicht des Unternehmenspartners gegenüber Fit-Up entstehen, haftet Fit-Up nicht.

  5. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Fit-Up mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

  7. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.